Die „neue Dimension von Gewalt“ in Hamburg, Köln, Stuttgart und anderen Städten ist in aller Munde und versetzt in Deutschland, vor allem Frauen, in Angst und Schrecken. Zwei Aspekte verhelfen den Vorfällen zu ihrer Schwere: erstens, bezogen auf Köln, das Massenphänomen der Gewalt mit den rund 1000 beteiligten arabisch- oder nordafrikanischstämmigen 20-30 jährigen Männern und zweitens die Organisation des Verbrechens auf einem öffentlichen Platz vor den Augen der Polizei zielgerichtet gegen Frauen. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte zu dem Polizeieinsatz in Köln: „Die Polizei muss sich die Frage stellen lassen, ob sie die Vorfälle wirklich schon in der Silvesternacht ernst genug genommen hat.“
Nicht nur in den islamischen Kulturen ist die Herrschaftsstruktur des Mannes tief verankert und innerhalb der Gesellschaft prägend, auch in westlichen Gesellschaften finden Belange der Frauen immer noch nicht ausreichend Gehör. Die Abschaffung der Herrschaftsstruktur Mann ist global noch lange nicht ausgestanden.
Neben Frauen sind Kinder bevorzugte Opfer von gewalttätigen Männern, wie die Beispiele der vergangenen Silvesternacht auf gravierende Weise zeigen.
Es ist zweitrangig, welcher Kultur, Nationalität oder Religion diese Gruppe von Verbrechern angehört. Entscheidend ist, dass der Staat seine Aufgabe erfüllt und die Gleichberechtigung von Mann und Frau durchsetzt. Das Recht der Frau auf körperliche Unversehrtheit sowie ihre Würde muss in einem Maße gewährleistet werden, das der Realität entspricht. Vor diesem Hintergrund ist der § 177 des Strafgesetzbuchs entscheidend: „Damit der Täter verurteilt wird, muss das Opfer nachweisen, dass es Widerstand gegen die Gewalt geleistet hat. Eine vollkommen absurde Regelung, die auf zahlreichen Mythen basiert, wie und warum sexualisierte Gewalt ausgeübt wird. So kommt es, dass die Schockstarre, eine häufige natürliche Reaktion auf Gewalt, dazu führt, dass Täter nicht verurteilt werden“ so Vice.
Professor Manfred Pohl sieht in diesem Kontext die Herrschaftsstruktur Mann, die im Wesentlichen auf gesellschaftlichen und religiösen Entwicklungen basiert und so dem Mann als Erfinder der Religion jegliches Handeln legitimiert (vgl. „Ein Gott, eine Währung“). Alleine aus diesen Gründen und der meist körperlichen Überlegenheit von Männern bedürfen Frauen eines besonderen Schutzes des Staates, um die Gleichberechtigung durchzusetzen und sie vor Übergriffen von Männern zu schützen. Selbst in Deutschland ist die Gesetzeslage dürftig. Zumal die Opfer (Frauen) sich durch den § 177 StGB zunächst in einem Rechtfertigungsdrang befinden. Dieser Artikel verhindert weitläufig den Gang zur Polizei nach einer solchen Tat. Das wiederum zeigt, dass die evolutionäre Entwicklung der Herrschaftsstruktur Mann voll im Gange und noch lange nicht zu Ende ist.
Die Willkommenskultur in Europa hat zudem zwei Seiten: Zum einen zeigt es Deutschland als weltoffenes, hilfsbereites und freundliches Land. Zum anderen wird sich der Verfassungsstaat, wenn er jetzt den Frauen nicht angemessen zur Seite steht und sich seinen alten Fehlern und neuen Herausforderungen stellt, sein eigenes Grab schaufeln.